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   KG, 05.02.2004 - 8 W 4/04   

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https://dejure.org/2004,11243
KG, 05.02.2004 - 8 W 4/04 (https://dejure.org/2004,11243)
KG, Entscheidung vom 05.02.2004 - 8 W 4/04 (https://dejure.org/2004,11243)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 8 W 4/04 (https://dejure.org/2004,11243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Anspruch auf Zahlung eines höheren Schmerzensgeldes; Vorweggenommene Beweisaufnahme im Prozesskostenhilfeverfahren; Annahme eines Anscheinsbeweises; Annahme des Bestreitens nach § 138 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 115
    Vorweggenommene Beweisaufnahme im PKH-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95

    Voraussetzungen für PKH-Bewilligung für den Zessionar - PKH, Zession,

    Auszug aus KG, 05.02.2004 - 8 W 4/04
    Diese setzt aber voraus, dass bei einer Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Beklagten ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Koblenz, AnwBl 1990, 327; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 26)).
  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung; Ablehnung eines

    Auszug aus KG, 05.02.2004 - 8 W 4/04
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Zeugen entgegen ihren urkundlich festgelegten Aussagen in einem Strafverfahren Tatsachen bekunden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Januar 2004, 8 U 271/03; Senat, Beschluss vom 24. März 2003, 8 W 57/03; OLG Koblenz JurBüro 1994, 232; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1669; dazu auch Thomas/Putzo,/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 4; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 114, Rn. 26f.; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rn. 21f.).
  • OLG Koblenz, 24.05.1989 - 5 W 354/89
    Auszug aus KG, 05.02.2004 - 8 W 4/04
    Diese setzt aber voraus, dass bei einer Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Beklagten ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Koblenz, AnwBl 1990, 327; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 26)).
  • OLG Koblenz, 07.01.1993 - 5 W 628/92
    Auszug aus KG, 05.02.2004 - 8 W 4/04
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Zeugen entgegen ihren urkundlich festgelegten Aussagen in einem Strafverfahren Tatsachen bekunden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Januar 2004, 8 U 271/03; Senat, Beschluss vom 24. März 2003, 8 W 57/03; OLG Koblenz JurBüro 1994, 232; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1669; dazu auch Thomas/Putzo,/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 4; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 114, Rn. 26f.; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rn. 21f.).
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